IGD INTERESSENSGEMEINSCHAFT DATENSCHUTZ E.V. SORGT FÜR SCHLAGZEILEN MIT IHREN ABMAHNUNGEN


Der erst im März gegründete Verein macht derzeit gegen sämtliche Internetseitenbetreiber, wegen vermeintlichen Verstößen gegen DSGVO-Vorschriften, Abmahnkosten geltend und fordert zudem eine Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen.

 

 

Sachverhalt

Streitgegenstand in sämtlichen Schreiben sind mangelnde SSL-Verschlüsselungen auf Webseiten. Der Verein beruft sich hierbei auf einen Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1, 32 Abs. 2 2. Hs. lit. a) DSGVO aufgrund einer fehlenden Verschlüsselung der Internetseite. Um personenbezogene Daten der Verbraucher i.S.d. DSGVO zu schützen, bedarf es seit Mai 2018 einer Verschlüsselung. Erkennbar ist die Verschlüsselung einer Website an dem Präfix „https://“. Webseiten, die mittels „http“ an Geräte von Nutzern übertragen, sind danach anfällig für Abmahnungen der IGD.

Aktivlegitimation

Die Aktivlegitimation der IGD ist äußerst fraglich. Der Verein beruft sich seinerseits auf die Sondervorschrift des Art. 80 DSGVO, der besagt, dass betroffene Personen das Recht haben, eine Einrichtung, Organisationen oder Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht zu beauftragen, in ihrem Namen eine Beschwerde einzureichen. Daran bestehen allerdings erhebliche Zweifel. Es ist zudem durch die Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, ob Verstöße gegen die DSGVO überhaupt von der Wirtschaft selbst reguliert werden dürfen, oder ob dies nicht in der alleinigen Zuständigkeit der Landesdatenschutzbehörden liegt. Hierzu gibt es bis dato nur vereinzelte Entscheidungen wie die des LG Würzburg (Beschluss v. 13.09.2018, Az. 11 O 1741/18) und des OLG Hamburg (Urteil v. 25.10.18, Az. 3 U 66/17), auf diese der Verein auch in seinen Abmahnungen Bezug nimmt.

Trotz der Zweifel an der Aktivlegitimation des Vereins ist, wegen der noch unklaren Rechtslage, den Empfängern solcher Abmahnungen dringend zu raten, sich anwaltlich beraten zu lassen, da ansonsten eventuell rechtliche Konsequenzen daraus entstehen könnten.

Autorin: Isabelle Haaf

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