14-tägiges Widerrufsrecht beim Heizölkauf

BGH, Urt. v. 17.06.2015, Az.: VIII ZR 249/14

Verbraucher können beim Heizölkauf übers Internet von ihrem 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Dies geht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 17.06.2015 (Az.: VIII ZR 249/14) hervor.

Vorinstanzen verneinen Widerrufsrecht des Verbrauchers

Sowohl das Amtsgericht, als auch das Landgericht lehnten ein Widerrufsrecht des Verbrauchers ab. Begründet wurde dies über § 312 g II Nr. 8 BGB, der eine einseitige Abwälzung des Spekulationsrisikos auf den Unternehmer verbietet.

BGH: Heizölkauf ist kein Spekulationsgeschäft

Der Bundesgerichtshof dagegen, lehnte einen Ausschluss des 14tägigen Widerrufsrechts ab.

Richtig sei, dass im Fall eines Spekulationsgeschäftes das Widerrufsrecht gem. § 312 g II Nr. 8 BGB ausgeschlossen sei. Diesbezüglich handele es sich jedoch um den Fall, dass ein Verbraucher auf Unternehmerkosten Spekulationsgeschäfte tätigt. Hier wolle der Verbraucher jedoch nicht durch einen Weiterverkauf Gewinn erzielen, sondern lediglich für sich selbst möglichst günstig einkaufen. Zwar treffe es zu, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen wird, wenn der Ölpreis sinkt, dies ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass es sich bei einem Eigenversorgungskauf nicht um ein Spekulationsgeschäft handelt und der Unternehmer das Risiko dafür tragen müsse – so der BGH.

Autor: Anton Peter

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