Änderungen zur Umsatzsteuer ab 2015

Zum 01.01.2015 treffen Händler, die ihre Leistungen und/oder Produkte auf elektronischem Weg anbieten, neue Regelungen zur Umsatzsteuer. Zu den Leistungen bzw. dem Verkauf auf elektronischem Weg zählen Streaming- und Download-Angebote ebenso wie Verkäufe von E-Books, sowie Hosting-Angebote für Privatkunden, Betreiber von Online-Datenbanken und -Verkaufsplattformen sowie kostenpflichtigen Mitgliederportalen.

Grundlage für diese neuen Regelungen ist die Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Februar 2008. Danach muss die Umsatzsteuer in dem EU-Land abgeführt werden, in dem die Leistungen erbracht werden, mithin aus dem der Käufer kommt.

Fakt ist also, dass sich die Händler mit den Umsatzsteuerregelungen, den Meldepflichten und den Abführterminen der Umsatzsteuer in jedem europäischen Land, in dem sie ihre Leistungen erbringen, auseinandersetzen und diese einhalten müssen.

Besonders kniffelig ist hieran auch, dass die Unternehmer bei dem B2C-Verkauf verpflichtet sind, die jeweilige Umsatzsteuer des betreffenden Landes im Online-Shop und auf den Rechnungen auszuweisen. Hier müssen also Lösungen gemeinsam mit den Programmieren gesucht und gefunden werden.

Was die steuerlichen Veränderungen angeht, so raten wir all denjenigen, die hiervon betroffen sind, sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater in Bezug auf die Umsetzung beraten zu lassen.

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