Datenübermittlung beim Smart-TV

Mein TV übermittelt Daten

LG Frankfurt a. M., Urt. v. 10.06.2016, Az.: 2-03 O 364/15

Schließt man seinen Smart-TV ans Internet an, können bei vielen Geräten personenbezogene Daten erhoben werden. Der Hersteller muss auf die Gefahr der Erhebung und Verwendung solcher Daten hinweisen.

Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a. M. vom 10.06.2016 (Az.: 2-03 O 364/15) hervor.

Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen einen Hersteller von Smart-TVs geklagt. Dabei galt zu klären, ob der Hersteller seine Aufklärungspflicht bezüglich der Datenübermittlung vernachlässigte und hier unerlaubter Weise personenbezogene Daten der Nutzer über den sogenannten HbbTV-Dienst der Smart-TVs sammelte und verwendete.

Datenübermittlung

Diesbezüglich kam das Gericht zu dem Entschluss, dass dem Hersteller die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung des HbbTV-Dienstes und der Einrichtung der Smart-TVs nicht untersagt werden kann. Zum einen wurden die Daten nicht an den Beklagten, sondern an den Betreiber der HbbTV-Dienste übermittelt und zum anderen an die Konzernmutter mit Sitz im Ausland. Dadurch hatte das Gericht an dieser Stelle nicht zu prüfen, ob die Übermittlung in dieser Art und Weise rechtmäßig war.

Smart-TV: Hinweispflicht bzgl. der Erhebung personenbezogener Daten

Andererseits konnte das Gericht den Beklagten dazu verurteilen, zukünftig die Käufer seiner Smart-TVs darauf hinzuweisen, dass bei einer bestehenden Internetverbindung personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden können. Diesbezüglich wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass der Großteil der Verbraucher keine Kenntnis davon hat, dass personenbezogene Daten vom Smart-TV bereits beim Anschluss selbst in Form von IP-Adressen erhoben werden können.

Bezüglich weiterer Klagepunkte, wie den AGB und der Datenschutzerklärung, hatte die Verbraucherzentrale Erfolg. So sei es unzumutbar, diese auf je 50 Bildschirmseiten aufzuzeigen. Darüber hinaus erklärte das Gericht viele weitere Klauseln als ungültig, weil diese nicht ausreichend bestimmt und transparent waren nicht ausreichend auf die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Smart-TV hinwiesen.

Autor: Anton Peter

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