Facebook und der Datenschutz


Facebook darf vorerst keine personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer verwenden

OVG, Beschluss v. 26.02.2018, Az.: 5 Bs 93/17

Facebook darf vorerst keine personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer auf Grundlage einer abgeforderten Zustimmung erheben und speichern.

Dies geht aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 26.02.2018 (Az.: 5 Bs 93/17) hervor.

Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Fall erließ der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (Datenschutzbeauftragter) eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung gegen die Facebook Ireland Ltd. Damit wurde es Facebook verboten personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer auf der Grundlage der seit August 2016 abgeforderten Einwilligungserklärung zu erheben und zu speichern. Facebook stellte sodann einen Eilantrag gegen die Verfügung des Datenschutzbeauftragten, der jedoch vom Verwaltungsgericht Hamburg abgelehnt wurde.

Abgeforderte Einwilligungserklärung verstößt wahrscheinlich gegen deutsches Datenschutzrecht

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg folgte der Auffassung der Richter des Verwaltungsgerichts Hamburg.

Die Richter des OVG führten zur Begründung aus, dass zwar nicht feststeht, ob die beanstandete Untersagungsverfügung des Datenschutzbeauftragten rechtmäßig ist. Insbesondere bleibt den Richtern zu Folge noch offen, ob deutsches Datenschutzrecht überhaupt anwendbar ist und – falls dies der Fall sein sollte – der Hamburgische Datenschutzbeauftragte gegen Facebook vorgehen darf, da der Sitz von Facebook in Irland liegt.

Allerdings erklärten die Richter, dass die Untersagungsverfügung jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Ihrer Auffassung nach verstößt nämlich die seit August 2016 abgeforderte Einwilligungserklärung der WhatsApp-Nutzer zu den neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien wahrscheinlich gegen deutsches Datenschutzrecht.

Vor diesem Hintergrund muss laut dem Gericht eine Interessenabwägung durchgeführt werden. Im Zuge der Interessenabwägung kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass die Interessen der deutschen WhatsApp-Nutzer am Schutz ihrer personenbezogenen Daten überwiegen.

Autorin: Daniela Glaab

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