KEINE HINWEISPFLICHT FÜR ELEKTROMÄRKTE BEI SICHERHEITSLÜCKEN IN SMARTPHONES


Elektromärkte müssen beim Verkauf von Smartphones nicht auf Sicherheitslücken und ältere Versionen der Betriebssysteme hinweisen –

dies entschied das OLG Köln in seinem Urteil vom 30. Oktober 2019, Az.: Az. 6 U 100/19.

Sachverhalt

Ein Verbraucherverband hatte bei Testkäufen Smartphones erworben und diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Hinblick auf ihre Sicherheit überprüfen lassen. Ein Gerät wies eine Sicherheitslücke auf, ein anderes sogar 15 von 28 getesteten Risikofaktoren, obwohl beide Geräte mit derselben älteren Version des Android-Betriebssystems verkauft wurden. Grund dafür ist, dass die Hersteller der Smartphones die Anpassung der Software an ihre einzelnen Modelle selbst vornehmen. Das BSI stufte die 15 Sicherheitslücken auf einem Gerät als Sicherheitsrisiko für den Nutzer ein und versuchte erfolglos eine Einigung mit dem Hersteller zu erzielen. Daraufhin erhob der Verbraucherverband Unterlassungsklage gegen den Elektromarkt, der das Smartphone verkauft hatte. Er sollte es zukünftig nur noch unter Hinweis auf die Sicherheitslücken verkaufen dürfen. Diese Klage wurde sowohl vom LG Köln als auch vom OLG Köln abgewiesen.

Über sämtliche Sicherheitslücken von Geräten zu informieren ist für Elektromärkte unzumutbar.

Das OLG Köln räumte ein, dass Sicherheitslücken aufgrund der Möglichkeit von Datenklau und -missbrauch für die Verbraucher durchaus von Bedeutung seien. Jedoch sei es nicht möglich alle Sicherheitslücken zu finden, selbst die Anbieter von Betriebssystemen fänden ständig Lücken und veränderten ihr System daraufhin. Der beklagte Elektromarkt müsste immer wieder für jeden Gerätetyp Tests auf Sicherheitslücken vornehmen. Gleiches gelte für die Informationen über die auf die Geräte aufgespielten Sicherheits- und Systemupdates. Diesbezügliche Entscheidungen würden allein beim Hersteller liegen und die Informationen drüber könnten sich ständig ändern, womit der Informationsaufwand bei der Vielzahl von angebotenen Modellen nicht zu gewährleisten wäre.

Autorin: Marie Hallung

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