RTL-SERIE „ALLES WAS ZÄHLT“ HATTE UNZULÄSSIGE PRODUKTPLATZIERUNG


RTL hat mit der Ausstrahlung der „Alles was zählt“ Folge Nr. 1988 gegen die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) verstoßen –

dies entschied das VG Hannover im Urteil v. 04.09.2019, Az. 7 A7146/17.

Sachverhalt

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt beanstandete, dass RTL in der Folge Nr. 1988 gegen Vorschriften des RStV verstoßen habe, indem die Produktplatzierung eines Haarpflegemittels zu stark herausgestellt worden sei.

Die Präsentation des Produkts hat zu sehr im Mittelpunkt gestanden.

Das VG Hannover stimmt der Landesmedienanstalt zu. Das Werbeplakat für das Produkt sei ca. ein Dutzend Mal teilweise bildausfüllend zu sehen gewesen. RTL habe allerdings mit dieser Produktplatzierung nicht ihre eigene redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit beeinträchtigt. Der Sender müsse nicht von Anfang an in eine Auftragsproduktion mit Produktplatzierung eingebunden sein und diese auch nachweisen können. Es würde eine Schlussabnahme der Produktion genügen.

Autorin: Isabelle Haaf

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