Unterlassungsanspruch für Äußerungen auf Mikroblogs möglich

OLG Dresden, Urteil v. 01.04.2015, Az.: 4 U 1296/14

Provider von Mikroblogs sind verpflichtet näher beschriebene und diskreditierende Äußerungen zu löschen, wenn das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungs- und Medienfreiheit überwiegt.

Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgericht Dresden vom 01.04.2015 (Az.: 4 U 1296/14) hervor.

Provider muss Äußerungen dauerhaft entfernen

Wird der Provider auf die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch eingestellte Inhalte hingewiesen, dann muss er dies für die Zukunft verhindern. Dabei ist erforderlich, dass der Hinweis konkret und unschwer ohne rechtliche/tatsächliche Überprüfung bejaht werden kann. Weiterhin müsse der Provider überprüfen, ob eventuell fremde Persönlichkeitsrechte verletzt werden und unter Einbeziehung des anonymen Nutzers ein Verfahren einleiten, indem beiderseitig Stellung zu den Äußerungen genommen werden kann.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 1/2015 des OLG Dresden vom 07.04.2015

1 Step 1
Haben Sie Fragen?
Wir respektieren deine Privatsphäre
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
FormCraft - WordPress form builder

Kein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert