abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß
BGH: ONLINE-HINWEIS AUF DIE ERKLÄRUNG DER BEREITSCHAFT ZUR TEILNAHME AN EINEM STREITBEILEGUNGSVERFAHREN „IM EINZELFALL“ IST UNZULÄSSIG
Es liegt ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vor, wenn der Hinweis auf die Bereitschaft an einem Streitbeilegungsverfahren i.S.d. § 36 Abs. 1 VSBG nicht klar und verständlich ist – dies entschied der BGH im Urteil v. 21.08.2019, VIII ZR 265/18. Sachverhalt Eine Verbraucherschutzorganisation klagte gegen einen Online-Händler, der Verbrauchern unter anderem Lebensmittel...