Allergenkennzeichnung

ONLINE-LIEFERSERVICE FÜR FEHLENDE ALLERGENKENNZEICHNUNG BEI RESTAURANT-PARTNER HAFTBAR

Essenslieferservices können für eine nicht ordnungsgemäß ausgeschriebene Allergenkennzeichnung ihrer Partner-Restaurants zur Rechenschaft gezogen werden – dies entschied das LG Berlin in seinem Urteil vom 16. Juli 2019, Az.: 16 0 304/17. Sachverhalt Beklagte war das Online-Portal Deliveroo.de. Über die Webseite konnte bei verschiedenen Restaurants Essen bestellt werden, welches durch Deliveroo...