Beweislastverteilung
BGH KLÄRT BEWEISLASTVERTEILUNG FÜR IRREFÜHRENDE WERBUNG
Bei der Behauptung von irreführender Werbung ist der Beweis durch den Kläger zu führen – dies entschied der BGH in seinem Beschluss vom 14.03.2019, Az.: I ZR 167/18. Sachverhalt Beide Parteien waren Rechtsanwälte. Der Beklagte trat im Impressum der Internetseite www.anwaltsforum-patientenanwälte.de als Anbieter der Seite im Sinne des Telemediengesetzes auf....