EU-Bio-Logo
EUGH: ALS „HALAL“ ZERTIFIZIERTES FLEISCH DARF KEIN BIO-LOGO TRAGEN
Die Anbringung des EU-Bio-Logos auf Produkten, die von Tieren stammen, die Gegenstand einer rituellen Schlachtung ohne vorherige Betäubung waren, entspricht nicht den Vorschiften des Unionsrechts – dies entschied der EuGH im Urteil v. 26.02.2019, Az. C-497/17. Sachverhalt In Frankreich wollte ein Hilfswerk für Schlachttiere die Anbringung des Bio-Logos auf...