Fehlurteil

Achtung – Abmahnfalle!

Urteil des OLG Dresden führt zur Abmahnfalle für Online-Händler OLG Dresden, Urt. v. 17.01.2017, Az.: 14 U 1462/16 Die Hinweispflicht auf ein Streitbeilegungsverfahren (OS-Plattform) trifft nur den Marktplatzbetreiber, nicht aber den Online-Händler. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.01.2017 (Az.: 14 U 1462/16) hervor. Worum geht´s? Im...