Gegenleistung
WETTBEWERBSVERSTOSS DURCH WERBUNG MIT KUNDENBEWERTUNGEN, WENN GEGENLEISTUNG TEILNAHME AN EINEM GEWINNSPIEL IST
Ein Wettbewerbsverstoß liegt vor, wenn mit Kundenbewertungen geworben wird und die Kunden als Gegenleistung für ihre Bewertung die Teilnahme an einem Gewinnspiel erhalten – dies entschied das OLG Frankfurt, im Urteil v. 16.05.2019, Az. 6 U 14/19. Sachverhalt Die Antragsgegnerin ist Whirlpool-Anbieterin und hatte auf Facebook dazu aufgefordert, an einem...