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KEIN RECHT AUF WIEDERVERÖFFENTLICHUNG GELÖSCHTER POSITIVER BEWERTUNGEN AUF JAMEDA
Wenn die Unrichtigkeit der Löschung von positiven Bewertungen auf einem Bewertungsportal nicht nachgewiesen werden kann, besteht kein Recht auf Wiederveröffentlichung – dies entschied das LG München in seinem Urteil v. 16.04.2019, Az. 33 O 6880/18. Sachverhalt Der Kläger ist Zahnarzt und hatte bis zum 28.12.2017 auf dem Ärztebewertungsportal „Jameda“ insgesamt...