geschütztes Foto
Auffindbarkeit eines geschützten Fotos im Cache von Google keine erneute Urheberrechtsverletzung
Klage auf Unterlassung und Zahlung der Vertragsstrafe erfolglos OLG Zweibrücken, Urteil v. 19.05.2016, Az.: 4 U 45/15 Bleibt ein urheberrechtsgeschütztes Foto nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung noch im Cache von Google auffindbar, stellt dies keine erneute Urheberrechtsverletzung dar. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 19.05.2016 (Az.: 4...