Google-Anzeigen
MARKENINHABER KANN SICH DER VERWENDUNG DURCH DRITTE IN GOOGLE-ANZEIGEN WIDERSETZEN
Wenn Dritte eine Marke in irreführender Art und Weise bei Google-Anzeigen nutzen, dann ist der Markeninhaber berechtigt dagegen vorzugehen – dies entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Juli 2019, Az.: I ZR 29/18. Sachverhalt Klägerin war die Markeninhaberin der Wortmarke „ORTLIEB“ im Bereich Sport und Freizeit, welche wasserdichte...