Hashtag
#ad zwischen mehreren Hashtags als Werbekennzeichnung nicht ausreichend
#ad als Werbekennzeichnung auf Instagram ungenügend OLG Celle, Urteil v. 08.06.2017, Az.: 13 U 53/16 Der Hashtag #ad weist jedenfalls dann nicht effektiv auf den werblichen Charakter eines Instagram-Beitrags hin, wenn er sich am Ende des Posts und zwischen mehreren Hashtags befindet. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle...