Irreführung

Irreführung durch Neukunden-Rabatt bei Preisvergleich

Neukunden-Rabatt bei Preisvergleich irreführend OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 03.03.2017, Az.: 6 W 17/17 Sofern in einer Preisvergleichstabelle bereits ein Neukunden-Rabatt einbezogen wird, ist dies hinreichend klarzustellen. Ansonsten ist diese Werbemaßnahme zu unterlassen, da sie den Verbraucher in die Irre führt. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt...

Irreführende Google AdWords-Anzeige durch fremde Markenbenutzung

Fremder Markenname als Webseiten-Unterverzeichnis verboten OLG Frankfurt a. Main, Urt. v. 02.02.2017, Az.: 6 U 209/16 Die Benutzung fremder Markenbezeichnungen in der Google AdWords-Anzeige führt zur Erwartung, dass gerade diese Marke auf der verlinkten Internet-Seite erhältlich ist. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 02.02.2017 (Az.:...

Maggi-Werbung für Kindersuppen

Kindersuppen-Werbung unzulässig OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.03.2016, Az.: 4 U 218/15 Maggi darf nicht mit „Mild gesalzen – voller Geschmack“ auf seinen Kindersuppen werben. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.03.2016 (Az.: 4 U 218/15) hervor. Sachverhalt Im zugrunde liegenden Fall rügten Verbraucherschützer die Werbung von Maggis...

Werbung mit „größter Hersteller“

Irreführende Werbung des „größten Herstellers“ LG Frankfurt a. M., Urt. v. 01.06.2016, Az.: 3-08 O 69/15 Die Werbung eines Unternehmens mit „Europas größter Hersteller“, muss sich auf deren Umsatz beziehen und nicht auf objektive Produktionszahlen. Dies entschied nun das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 01.06.2016 (Az.: 3-08...

„Exklusiv in Ihrer Apotheke“ irreführend

Irreführung des Verbrauchers durch Werbeslogan LG Hamburg, Urt. v. 17.11.2016, Az.: 327 O 90/16 Der Werbeslogan „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ führt den Verbraucher in die Irre, wenn die Produkte auch über den Graumarkt in Drogerien gelangen. Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 17.11.2016 (Az.: 327 O 90/16)...