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PRIVATFEHDE AUF FACEBOOK KANN CHARAKTERISTISCH SCHMÄHKRITIK SEIN
Meinungsäußerungen auf einer Facebook-Seite, die in ihrer Gesamtheit als Privatfehde zu kennzeichnen sind, kann als unzulässige Schmähkritik angesehen werden – dies entschied das OLG Dresden, im Urteil v. 05.09.2017, Az. 4 U 682/17. Sachverhalt Dem Beklagten wurde gerichtlich untersagt, seinen Sohn sehen zu dürfen. Daraufhin äußerte sich dieser auf seiner...