Klage
Berühmte Persönlichkeit muss seine Adresse in Klage angeben
Auch eine berühmte Persönlichkeit muss seine Adresse in einer Klage angeben dies geht aus dem Beschluss des Oberlandesgericht Hamburg, vom 12.11.2018, Az.: 7 W 27/18 hervor. Sachverhalt Ein bekannter Musiker und auch Fernsehmoderator verklagte einen Zeitschriftenverlag aufgrund gewisser Äußerungen, die der Zeitschriftenverlag veröffentlicht hatte. In der Klage war der...