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UNZULÄSSIGE SCHLEICHWERBUNG AUF INSTAGRAM
Ein Foto das Produkte gewerblicher Unternehmen abbildet und das mit einem Link zu deren Homepage versehen ist, ist unzulässige Schleichwerbung, wenn die Kenntlichmachung als Werbung fehlt - dies entschied das LG Hagen im Urteil v. 13.09.2017, Az. 23 O 30/17. Sachverhalt Die Antragsgegnerin betreibt auf Instagram einen Mode-Blog. Streitgegenstände sind...