Meer
WERBEAUSSAGE „HERGESTELLT MIT PLASTIKMÜLL AUS DEM MEER“ IST IRREFÜHREND
Eine Irreführung nach § 5 UWG liegt vor, wenn das Plastik auch an Flussläufen, Kanälen in einiger Entfernung vom Meer oder an Stränden aufgesammelt wird – dies entschied das OLG Stuttgart i. Urteil v. 25.10.2018, Az.: 2 U 48/18. Sachverhalt Die Beklagte warb für Produkte, die ihren Werbeaussagen nach unter...