Möbelaus
Möbelhaus muss Gesamtpreis nennen
Bei Ausstellungsstücken muss Gesamtpreis genannt werden OLG Hamm, Urteil v. 21.03.2017, Az.: 4 U 166/16 Ausgestellte Möbelstücke müssen mit dem Gesamtpreis für ihre konkret ausgestellte Variante gekennzeichnet werden. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.03.2017 (Az.: 4 U 166/16) hervor. Man stelle sich vor, man verliebt sich...