Nationalismus
Zulässigkeit von Meinungsäußerungen zu politischen Themen
„Verein sei anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit“ ist zulässige Meinungsäußerung OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 21.01.2016, Az.: 16 U 87/15 Die Aussage ein „Verein sei anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit“ stellt weder Tatsachenbehauptung noch Schmähkritik dar und ist damit zulässig. Dies geht aus der Entscheidung...