Neymar
DURCH DRITTEN ANGEMELDETE WORTMARKE „NEYMAR“ IST NICHTIG
Die Anmeldung der Marke „NEYMAR“ durch einen nicht von Neymar bevollmächtigten Dritten ist unzulässig – dies entschied das Gericht der Europäischen Union am 14. Mai 2019 in der Rechtssache T-795/17. Sachverhalt Der in Portugal wohnhafte Carlos Moreira meldete im Dezember 2012 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum die...