ABSCHUSS VON DROHNE ÜBER EIGENEM GRUNDSTÜCK NICHT STRAFBAR
Ein Mann, der eine fremde Drohne über seinem Grundstück abschießt, macht sich nicht der Sachbeschädigung strafbar – dies entschied das AG Riesa in seinem Urteil vom 24. April 2019, Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19. Sachverhalt Ein Familienvater hatte eine 40 mal 40 Zentimeter große Drohne im Wert von 1.500 Euro mit einem Luftgewehr…