Refurbished Certificate
Amazon ist dazu verpflichtet gebrauchte Smartphones eindeutig zu kennzeichnen
Amazon ist dazu verpflichtet gebrauchte Smartphones eindeutig zu kennzeichnen. Allein die zusätzliche Information "Refurbished Certificate" ist kein ausreichender Hinweis auf gebrauchte Ware. dies geht aus dem Urteil des Landgerichts München I, vom 30.07.2018, Az.: 33 O 12885/17 hervor. Sachverhalt Der Online-Händler Amazon hatte in seinem Online-Shop gebrauchte Smartphones der...