reiner Texthinweis genügt

Testkauf im Internet

Im B-2-B-Handel genügt ein reiner Texthinweis BGH, Urteil v. 11.05.2017, Az.: I ZR 60/16 Im B-2-B-Handel genügt es, wenn der Händler in seinem Online-Shop mittels eines reinen Texthinweises klarstellt, dass er nur an Gewerbetreibende verkaufen will. Dies geht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2017 (Az.: I ZR 60/16) hervor....