reklamhafte Übertreibung
Werbeaussage für Vibrator wettbewerbsrechtlich zulässig
Werbeaussage lediglich reklamehafte Übertreibung LG Bielefeld, Urteil v. 11.04.2017, Az.: 12 O 82/16 Die Werbeaussage für einen Vibrator „Für schnellere, intensivere und multiple Orgasmen“ ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 11.04.2017 (Az.: 12 O 82/16) hervor. Sachverhalt Im zugrundeliegenden Fall bewarb die...