Rückrufpflicht
Rückrufpflicht durch Unterlassungsverpflichtung
Unterlassungsverpflichtung kann Rückrufpflicht begründen OLG Hamburg, Beschluss v. 30.01.2017, Az.: 3 W 3/17 Eine Unterlassungsverpflichtung bezüglich Werbeaussagen kann eine Verpflichtung begründen, bereits an Dritte ausgelieferte Produkte zurückzurufen, wenn sich hierauf die besagten Werbeaussagen befinden. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 30.01.2017 (Az.: 3 W 3/17) hervor. Sachverhalt...