Smartphones
KEINE HINWEISPFLICHT FÜR ELEKTROMÄRKTE BEI SICHERHEITSLÜCKEN IN SMARTPHONES
Elektromärkte müssen beim Verkauf von Smartphones nicht auf Sicherheitslücken und ältere Versionen der Betriebssysteme hinweisen – dies entschied das OLG Köln in seinem Urteil vom 30. Oktober 2019, Az.: Az. 6 U 100/19. Sachverhalt Ein Verbraucherverband hatte bei Testkäufen Smartphones erworben und diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik...
Amazon ist dazu verpflichtet gebrauchte Smartphones eindeutig zu kennzeichnen
Amazon ist dazu verpflichtet gebrauchte Smartphones eindeutig zu kennzeichnen. Allein die zusätzliche Information "Refurbished Certificate" ist kein ausreichender Hinweis auf gebrauchte Ware. dies geht aus dem Urteil des Landgerichts München I, vom 30.07.2018, Az.: 33 O 12885/17 hervor. Sachverhalt Der Online-Händler Amazon hatte in seinem Online-Shop gebrauchte Smartphones der...