#sponsoredby
Kennzeichnung von Werbung auf Instagram
#sponsoredby bzw. #ad genügen nicht KG Berlin, Beschluss v. 11.10.2017, Az.: 5 W 221/17 Weder „#sponsoredby“ noch „#ad“ genügen zur Kenntlichmachung von Werbung auf Instagram. Dies bestätigte nun das Kammergericht Berlin in seiner Entscheidung vom 11.10.2017 (Az.: 5 W 221/17). Das sogenannte „Influencer Marketing“ hat sich inzwischen zu einer echten...