Testergebnisse
TEST MIT EIGENEN QUALITÄTSKRITERIEN NICHT ALS WERBUNG ZULÄSSIG
Ein Unternehmen, welches eine Drittfirma einen Qualitätstest nach selbst erstellten Kriterien durchführen lässt, darf die Testergebnisse nicht als Werbung verwenden, da damit Kunden in die Irre geführt werden könnten – dies entschied das OLG Hamburg in seinem Urteil vom 23. Mai 2019, Az.: 3 U 75/18. Sachverhalt Beide Parteien sind...