Topf Secret
HERAUSGABE VON HYGIENEBERICHTEN AN NUTZER DER PLATTFORM „TOPF SECRET“ ZULÄSSIG
Ein Kreis darf auf Anfrage eines Verbrauchers die Ergebnisse von lebensmittelrechtlichen Kontrollen herausgeben – dies entschied das VG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 7. Juni 2019, Az.: 29 L 1226/19. Sachverhalt Ein Verbraucher verlangte vom Kreis Mettmann Informationen über die letzten beiden Lebensmittelkontrollen in einem Markt in Ratingen. Seinen Auskunftsanspruch...