Verlinkungen
INSTAGRAM-INFLUENCER MÜSSEN VERLINKUNGEN ALS WERBUNG KENNZEICHNEN
Influencer müssen, wenn sie im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich in Verbindung mit Produkten und Verlinkungen zu den Herstellerseiten verbreiten, diese Beiträge als Werbung kennzeichnen – dies entschied das OLG Frankfurt a.M. in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2019, Az.: Az. 6 W 68/19. Sachverhalt Antragsgegnerin...