Vertragsabschluss
PFLICHT FÜR WEBSEITENBETREIBER ZUM DEUTLICHEN HINWEIS AUF AFFILIATE-LINKS
Die Inhaber von Webseiten müssen, wenn sie sogenannte Affiliate-Links, bei denen sie bei an einem Vertragsabschluss mitverdienen, auf ihrer Seite einbinden, diese deutlich als Werbung kennzeichnen – dies entschied das LG München I in seinem Urteil vom 29. Februar 2019, Az.: 33 O 2855/18. Sachverhalt Der Kläger, ein Verein der...