Waschmittel
Werbung mit Waschmittelproben in Briefkästen unzulässig
Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Firma Procter & Gamble untersagt, Probepackungen eines Waschmittels ungefragt als Werbung in Briefkästen zu verteilen dies geht aus dem Urteil vom 14.08.2018 Az.: 3-06 O 8/18 , hervor. Sachverhalt Die Firma Procter & Gamble verteilte im Jahr 2017 ungefragt Probepackungen eines Flüssigwaschmittels...