§14 Abs.3 TMG
Keine Herausgabe von Nutzerdaten des Facebook-Messengers an Betroffene
Betroffene haben keinen Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten des Facebook-Messengers dies geht aus dem Beschluss des Oberlandesgericht Frankfurt am Main, vom 06.09.2018, Az.: 16 W 27/18 hervor. Sachverhalt Neben der Webseite www.facebook.com führt Facebook auch noch einen Messenger-Dienst (Messenger). Darüber können private Nachrichten an einzelne Personen oder Gruppen...