Airlines dürfen Flugpreise auch in anderen Währungen angeben


Deutsche Fluggesellschaften dürfen einen Flugpreis auch in der Währung eines anderen EU-Landes angeben

dies geht aus dem Urteil des EuGH vom 15.11.2018, Az.:C-330/17 hervor.

 

Sachverhalt

Ein Kunde buchte von Deutschland aus auf der Homepage der deutschen Fluggesellschaft Germanwings, „www.germanwings.de“ , einen Flug von London nach Stuttgart. Der Flugpreis war aber nur in britischen Pfund angegeben. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht darin ein unlauteres Verhalten, die Preise hätten in Euro ausgewiesen werden müssen. Deshalb erhob sie Klage gegen Germanwings auf Unterlassung dieser Praktik.

 

BGH befragt EuGH

Der BGH befragt in diesem Kontext den EuGH, wie er eine Verordnung der (EG) Nr.1008/2008 auszulegen hat. Insbesondere wollte er wissen ob die Flugpreise, soweit sie nicht in Euro angegeben werden, in einer bestimmten und gegebenenfalls in welcher Währung diese anzugeben seien.

 

Luftfahrtunternehmen haben die Wahl

Der EuGH stellt hierzu fest, dass die Verordnung den Luftfahrtunternehmen die Wahl lasse, die Flugpreise für innergemeinschaftliche Flugdienste in Euro oder in Landeswährung anzugeben. Des Weiteren besteht keine Angabe darüber, in welcher Währung die Luftfahrtunternehmen die Flugpreise angeben müssen, wenn sie sie nicht in Euro angeben. Der EuGH sieht jedoch das von der Verordnung verfolgte Ziel der effektiven Vergleichbarkeit der Preise gefährdet, wenn der Wahlfreiheit bei der Bestimmung der Währung durch die Luftfahrtunternehmen keine Grenzen gesetzt wären. Eine effektive Vergleichbarkeit der Preise werde aber dadurch erleichtert, wenn die Luftfahrtunternehmen die Flugpreise in einer Landeswährung angeben, die mit dem angebotenen Dienst in Verbindung stehen. Deshalb entscheidet der BGH, dass Luftfahrtunternehmen die Flugpreise für Flüge in der EU nicht in Euro ausdrücken, verpflichtet sind, sie zumindest in einer Währung anzugeben, die mit dem Dienst in objektiver Verbindung stehen. Daher durfte Germanwings im Ausgangsfall den Flugpreis in britischen Pfund angeben.

 

 

Autorin: Anna Lena Müller

 

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