Gesetzesentwurf: Schluss mit Einweg-Plastik

To-go-Becher, Einweggeschirr, Fast Food Verpackung & Co. sollen verboten werden. Ziel ist die Umwelt von Verpackungsmüll zu befreien. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung setzt damit europäische Vorgaben um.

Endloser sauberer Sandstrand und türkisblaues, klares Meer soweit das Auge reicht. Nicht nur eine Wunschvorstellung in Corona Zeiten. Auch in der Realität sieht es oft ganz anders aus: Plastikflaschen, Dosen und allerhand weiterer Müll landen im Meer und an den Ufern. Dem will die EU jetzt aber einen Riegel vorschieben. Einweg-Kunststoffprodukte sollen in der EU ab dem 03. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden.

Was genau verbietet das neue Verpackungsgesetz?

Auf Wegwerf-Essensbehälter, To-go Getränkebecher und Fast Food Verpackungen aus Styropor sowie Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen aus Einweg-Kunststoffen müssen Verbraucher künftig verzichten. Und auch Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik sollen der Vergangenheit angehören. Diese Produkte brauchen Jahrzehnte und teilweise sogar Jahrhunderte, um sich zu zersetzen. Und selbst dann bleiben Mikroplastikpartikel zurück. Auch abbaubare Kunststoffprodukte sind nicht so umweltfreundlich, wie der Name vermuten lässt. Sogenannte oxo-abbaubare Kunststoffe können nicht vollständig zersetzt werden. Das bedeutet auch das Aus von Wegwerftellern und Wegwerfbecher aus abbaubaren Kunststoffen.

Plastiklos- und nun?

Auf den Lieferservice muss aber trotzdem niemand verzichten. Für die Händler gilt es umweltfreundliche und wirtschaftliche Alternativen zum Einweg-Plastik zu finden.  Der Gesetzentwurf soll Händler außerdem dazu verpflichten, Lebensmittel zum Sofortverzehr und Getränke aus to-Go-Bechern künftig auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Händler können aber aufatmen: sie dürfen bereits hergestellte Plastikprodukte weiterhin verkaufen. Das Verbot trifft nur die Hersteller der Kunststoffprodukte.

Auch die Kennzeichnungspflicht wird neu geregelt

To-Go Becher aus Kunststoffen, die nicht unter das Verbot fallen, muss der Hersteller dann aber kennzeichnen. Dafür hat sich die EU extra bunte Piktogramme einfallen lassen. Händler dürfen Produkte ohne diese Kennzeichnung dann auch nicht mehr aus Nicht-EU-Ländern importieren. Auch hier gilt: was Hersteller bereits in der EU produziert haben, dürfen Händler verkaufen. Niemand soll Waren sinnlos vernichten müssen, so der Gedanke hinter der Regelung. Übrigens bekommen unter anderem auch Binden, Tampons und Feuchttücher in Zukunft das neue Label. Kunststoffprodukte sollen so nach und nach aus unserem Alltag verschwinden.

Normen: Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904; Verpackungsgesetz; Einwegkunststoffverbotsverordnung; Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

1 Step 1
Haben Sie Fragen?
Wir respektieren deine Privatsphäre
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
FormCraft - WordPress form builder

Kein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert