Umsatz im Weihnachtsgeschäft – Tell-a-friend

Gerade das Geschäft in der Vorweihnachtszeit ist hart umkämpft. Viele Unternehmen generieren einen großen Teil Ihres Umsatzes in der Zeit vor Weihnachten. Daher ist natürlich in dieser Zeit auch der Wettbewerb und Konkurrenzkampf zwischen den verschiedenen Unternehmen sehr hoch. Viele Firmen sind immer wieder auf der Suche nach neuen Absatz- und Werbemöglichkeiten, um neue Kunden zu gewinnen.

Laut einer Studie der FOM – Hochschule für Ökonomie und Management (46.000 befragte Personen im Zeitraum vom 15. September bis 25. Oktober) in Bezug auf die beliebtesten Informationsquellen für den Kauf von Weihnachtsgeschenken vertrauen 4,78 % der befragten Nutzer auf die Empfehlungen von Freunden und Bekannten. Damit liegt die Produktempfehlung von Freunden und Bekannten auf Platz 1 der beliebtesten Informationsquellen.

Somit rückt natürlich auch das „digitale Freunde werben“ in Form der „Tell-a-friend“ Funktion wieder in den Blickfang der Unternehmen.

Wir möchten jedoch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich von dieser Funktion abraten, da diese in der Vergangenheit bereits von mehreren Gerichten als unzulässig bewertet worden ist und die Verwendung daher schnell zu einer teuren Abmahnung führen kann.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter den beiden nachfolgenden Links:

https://www.kanzlei-loos.de/blog/allgemeines/tell-a-friend-stellt-werbung-des-unternehmers-dar/

https://www.kanzlei-loos.de/blog/rechtsprechung/tell-a-friend/

Autor: Beatriz Loos

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