DSGVO: POLNISCHE DATENSCHUTZBEHÖRDE VERHÄNGT BUSSGELD WEGEN VERSTOSS GEGEN INFORMATIONSPFLICHTEN BEI ADRESSHANDEL MIT ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN QUELLEN


Die polnische Datenschutzbehörde (UODO) hat ein Bußgeld i.H.v. ca. 220.000, – EUR verhängt, wegen der Nichteinhaltung der Informationspflichten bei Verwendung von Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen i.S.d. Art. 14 DSGVO –

aus Stellungnahme der UODO vom 26.03.2019.

Sachverhalt

Ein Verantwortlicher muss, nach den inhaltlichen Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 DSGVO, einer betroffenen Person mitteilen, dass personenbezogene Daten von ihr erhoben werden.

Das Unternehmen, Bisnode Polska, bietet digitale Wirtschaftsinformationen an und stellt Kreditauskünfte und sonstige Informationen über Unternehmen zur Verfügung. Sie verarbeitete ca. 6 Mio. Datensätze aus öffentlich zugänglichen Quellen. Ihr wurde zur Last gelegt, nicht sämtliche 6 Mio. Betroffene, bei denen es sich nur um Unternehmer handelte, informiert zu haben. Es wurden nach Art. 14 DSGVO nur die Personen informiert, von denen eine E-Mail-Adresse vorlag. Die Bisnode Polska rechtfertigte ihr Verhalten damit, dass die Benachrichtigung per Briefpost oder Telefon nach Art. 14 Abs. 5 DSGVO unverhältnismäßig sei und veröffentlichte stattdessen eine Nachricht auf ihrer Website.

Das Unternehmen hat vorsätzlich gegen die Informationspflicht verstoßen.

Der Präsident der UODO begründet die Verhängung des Bußgeldes in der Stellungnahme damit, dass durch den Verstoß gegen die Informationspflicht, die Betroffenen keine Möglichkeit gehabt hätten, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen, deren Auskunft oder deren Löschung zu verlangen. Die Höhe der Strafe sei demnach erforderlich gewesen, da das Unternehmen bewusst die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten hätte. Eine Statistik der UODO zeige, dass von 90.000 informierten Personen, 12.000 der Verarbeitung widersprochen haben. Nach Ansicht des Präsidenten der UODO sei das Unternehmen verpflichtet gewesen, die restlichen betroffenen Personen unter deren Postanschrift oder Telefonnummer zu informieren.

Autorin: Isabelle Haaf

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