Allnet-Flat Werbung von Vodafone ist irreführend und damit unzulässig

– LG Düsseldorf, Urteil v. 29.08.2014, Az.: 38 O 78/14 –

Vodafone muss es unterlassen mit „Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat“ zu werben. Dies bestätigte das Landgericht Düsseldorf in einer von der Wettbewerbszentrale erwirkten Einstweiligen Verfügung gegen die Vodafone GmbH.

Neukunden werden über den Preis getäuscht

Das Gericht entschied, dass Vodafone in seinem Werbespot zur Täuschung geeignete Angaben über den Preis macht. Ein Verbraucher könne nicht erkennen, dass sich das Angebot nur an Bestandskunden wendet und nur solche den Tarif zu diesem Preis hinzu buchen können. Zudem bestehe die Möglichkeit den Text so zu verstehen, dass die Werbung darauf abziele neue Kunden zu gewinnen und man durch Abschluss des beworbenen Tarifs Vodafone-Kunde ist.

Bestandskunden werden über Zusatztarif nicht informiert

Darüber werde der Verkehr nicht darüber aufgeklärt, dass es sich bei dem Tarif auch für Bestandskunden um einen Zusatztarif handele. Dieser kann nur zu einem bereits kostenpflichtigen Grundtarif hinzugebucht werden.

Autor: Anton Peter

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