Darf ich als Autofahrer eine Dashcam nutzen?


Urteil: Illegale Dashcam-Aufnahmen können im Verfahren als Beweis zugelassen werden

 

BGH, Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17

 

 

 

Sachverhalt

Der Kläger machte Schadensersatz gegen den Beklagten und dessen Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall im Verfahren geltend. Die Fahrzeuge des Klägers und des Beklagten waren beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Fahrbahnen seitlich zusammengestoßen. Unklar war dabei aber, wer den Unfall verursacht hatte. Laut Sachverständigen wären beide Schilderungen über den Unfallhergang möglich gewesen. Der Unfall wurde von der Dashcam, die im Auto des Klägers installiert war, aufgenommen. Das Landgericht lehnte die Verwertung der Dashcam-Aufnahmen mit der Begründung ab, dass diese gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen würden und zudem einem Beweisverwertungsverbot unterliegen würden. Der Kläger ging daraufhin in Revision. Diese wurde vom Landgericht zugelassen.

Dauerbetrieb einer installierten Dashcam ist illegal

Generell gilt, wer andere Personen filmt, benötigt dafür deren Zustimmung, sofern diese Aufnahme nicht anderweitig gerechtfertigt ist. Somit ist auch klar, dass das permanente filmen des Verkehrsgeschehens durch eine im Auto installierte Dashcam illegal ist. Wer dies trotzdem tut, verstößt gegen das Datenschutzrecht, §4 BDSG.

 

Dashcam Aufnahmen können im Verfahren zugelassen werden

Trotz der festgestellten Illegalität der Dashcam-Aufnahmen können diese im Verfahren als Beweis zugelassen werden, dies wurde zuletzt vom BGH, Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17 bestätigt. Der BGH ist der Annahme, dass eine Verwertung der Beweise getrennt von der Frage des datenschutzrechtlichen Verstoßes zu sehen ist. Man müsse eine Interessenabwägung hinsichtlich der Interessen des Dashcam-Nutzers gegenüber der Interessen der gefilmten Person vornehmen.
Im vorliegenden Fall hat der BGH entschieden, dass die Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel verwertbar sind, da das Interesse des Klägers, wer am Ende für einen Schadensersatz aufzukommen hat größer ist, als dass der gefilmten Person und deren Rechte an ihrem Bild und Aufnahmen.

 

Eine permanente Aufzeichnung zu Beweissicherungszwecken ist trotzdem nicht erforderlich

Dies bedeutet aber nicht, dass eine dauerhafte Dashcam-Nutzung deshalb nicht geahndet wird, im Gegenteil, der Verstoß gegen eine datenschutzrechtliche Bestimmung kann mit hohen Geldbußen geahndet werden. Generell ist es auch möglich, eine Dashcam so einzustellen, dass diese anhand eingestellter Sensoren eine Gefahrensituation erkennt und sich daraufhin erst einschaltet und filmt, und eine Speicherung dieser Aufnahmen erst bei einer Kollision des Fahrzeugs erfolgt.

 

 

 

 

Autorin: Anna Lena Müller

 

 

 

 

1 Step 1
Haben Sie Fragen?
Wir respektieren deine Privatsphäre
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
FormCraft - WordPress form builder