Fotografieren einer Kuh


Keine Eigentums- oder Persönlichkeitsrechtsver-letzung

AG Köln, Urteil v. 22.06.2010, Az.: 111 C 33/10

Das unzulässige Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos eines Rinderkalbs begründet keinen Schadensersatzanspruch des Eigentümers.

Dies geht aus der Entscheidung des Amtsgericht Köln vom 22.06.2010 (Az.: 111 C 33/10) hervor.

Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Fall schossen zwei Mitarbeiterinnen der Event-Veranstalterin von „Kuh-Charity-Party“ in Köln bei einem Besuch eines Bauernhofs Fotos eines Rinderkalbs namens Anita. Die Bilder wurden für die „Kuh-Charity-Party“ verwendet. Allerdings war die Bäuerin und Eigentümerin des Rinderkalbs weder mit dem Fotografieren noch mit der Veröffentlichung der Fotos einverstanden. Sie sah sich hierdurch in ihrem Eigentum und Persönlichkeitsrecht verletzt und forderte daher Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB.

Keine Eigentumsverletzung

Eine Verletzung des Eigentums der Bäuerin konnten die Kölner Richter allerdings nicht feststellen. Weder durch das Fotografieren noch durch die Veröffentlichung der Fotos wurde in irgendeiner Weise auf das Eigentum der Klägerin eingewirkt, so die Richter. Ihnen zu Folge hat der Fotografiervorgang die Klägerin nicht daran gehindert, mit dem Kalb zu verfahren wie sie es will. Sie wurde dadurch auch nicht in ihrem Besitz gestört.

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung scheidet nach Auffassung des Gerichts aus. Zwar können das unzulässige Anfertigen von Fotos und deren Veröffentlichung grundsätzlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung begründen. Allerdings muss hierfür laut den Richtern stets ein Bezug zur menschlichen Persönlichkeit bestehen. Dies kann dadurch geschehen, dass sich durch die abgebildeten Sachen Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Eigentümers ziehen lassen. Beispielhaft hierfür nannten die Kölner Richter Häuser oder Wohnungen, wo die Eigentümer selbst gestaltend tätig werden und sich somit Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit und Lebensstile ziehen lassen. Dies sei bei dem Foto des Rinderkalbs aber gerade nicht der Fall.

Autorin: Daniela Glaab

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