Google Germany GmbH nicht verantwortlich für verbotene Suchergebnisse auf google.de

LG Berlin, Urt. v. 21.08.2014, Az.: 27 O 293/14

Für rechtswidrige Suchergebnisse unter google.de ist allein die Google Inc. in den USA passiv-legitimiert und nicht Google Germany GmbH (Tochtergesellschaft der Google Inc.).

Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 21.08.2014 (Az.: 27 O 293/14) hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger gegen Google Deutschland (Google Germany GmbH) eine Einstweilige Verfügung erwirkt, in der Google Deutschland aufgegeben wird, den Ergebnislink zu einem Artikel über den Kläger zu löschen. Durch die fortwährende Anzeige des streitgegenständlichen Suchergebnisses verletze Google Deutschland sowohl europäisches als auch deutsches Datenschutzrecht und damit auch ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Dagegen ging Google Deutschland jetzt im Widerspruchsverfahren vor und beantragte die Aufhebung der einstweiligen Verfügung.

Grund dafür: Google Deutschland sei nicht passivlegitimiert.

LG Berlin hebt einstweilige Verfügung auf – Google Inc. richtiger Beklagter

Google Deutschland (Google Germany GmbH) konnte dem Gericht mittels Impressum und DENIC-Auszug darlegen, dass nicht sie, sondern Google Inc. in den USA als Verantwortliche im Sine des § 3 Abs. 7 BDSG anzusehen ist.
Google Deutschland betreibe nicht die Suchmaschine, sondern biete den Verkauf von Onlinewerbung und sonstigen Produkten und Leistungen an.
Der Kläger konnte zudem nichts dazu vortragen, dass Google Deutschland selbst über Zwecke und Mittel der Verarbeitung der streitgegenständlichen Daten entscheiden würde oder die Daten für sich selbst erheben, verarbeiten, nutzen oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lassen würde (§ 3 Abs. 7 BDSG).

Autor: Anton Peter

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