Junk Email-Ordner kontrollieren

LG Bonn, Urt. v. 10.01.2014, Az.: 15 O 189/13

Wer eine Email-Adresse für geschäftliche Zwecke als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung stellt, muss den Spam-Ordner täglich überprüfen!

Ein Rechtsanwalt wurde von seiner Mandantin auf Schadensersatz verklagt, da er eine ihm zugeleitet Email der Gegenseite nicht an die Mandantin weitergeleitet hatte, so dass diese versäumt hatte ein Vergleichsangebot anzunehmen. Das Landgericht Bonn gab in seinem Urteil (vom 10. Januar 2014 – 15 O 189/13) der Klägerin Recht und verurteilte den Rechtsanwalt auf Zahlung eines Schadensersatzes in beträchtlicher Höhe.

Der ehemaliger Prozessgegner der Klägerin übermittelte dem Beklagten mit der Email vom 23.5.2011 ein Vergleichsangebot, in dem es hieß bei einer Zahlung bis zum 31.05.2011 verzichte die Gegenseite auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche. Diese Email landete – nach Vortrag des Beklagten – in dessen Spam-Ordner. Erst drei Tage später habe dieser aufgrund eines Telefonates von der Email erfahren. Die Mandantin hatte der Rechtsanwalt aber erst am 06.06.2011 von der Email in Kenntnis gesetzt. Die danach erklärte Annahme des Vergleichsangebots hat die Gegenseite nicht mehr akzeptiert.

„Schadensverhütungspflicht eines Rechtsanwaltes“

Unabhängig davon, wie der Beklagte die Formulierung verstanden habe, hätte er – nach dem Gebot des sichersten Weges als Ausprägung der allgemeinen Schadensverhütungspflicht eines Rechtsanwaltes – die Klägerin informieren und dafür Sorge tragen müssen, dass diese das Angebot hätte annehmen können. Der Beklagte könne sich auch nicht damit entlasten, dass die Email angeblich durch den Spam-Filter aussortiert worden und daher nicht in seinem Email-Postfach eingegangen sei. Da der Beklagte seine Email-Adresse auf seinem Briefkopf führe und als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung stelle, liege es in seinem Verantwortungsbereich, dass ihn die ihm zugesandten Emails erreichen. Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen Email-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter müsse der Email-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte Emails zurück zu holen, so das Gericht.

Olga Klein

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