ONLINE-GLÜCKSSPIEL WEITERHIN VERBOTEN UND UNTERSAGT


Die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages der Länder sind unionsrechtskonform und können Anbietern von unerlaubten öffentlichen Glücksspielen weiterhin entgegengehalten werden –

dies entschied das OVG Schleswig-Holstein im Beschluss v. 03.07.2019.

Sachverhalt

Eine auf Malta ansässige Gesellschaft, die in Schleswig-Holstein Online-Casino- und Pokerspiele ohne die dafür erforderliche Erlaubnis anbietet, wandte sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen ein vom Innenministerium des Landes ausgesprochenes Online-Glücksspiel Verbot.

Der Erlaubnisvorbehalt und das Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrages verstoßen nicht gegen die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit.

Das OVG Schleswig-Holstein entschied, dass solange das Internetverbot bestehe, dies auch zu vollziehen sei. Einen überzeugenden Beleg dafür, dass die Risiken speziell von Online-Glücksspielen überbewertet würden, seien nicht ersichtlich. Auch dass die Landesregierung für die Zeit nach Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages am 30.06.2021 andere Regulierungskonzepte verfolge, sei noch kein Beleg dafür, dass das derzeit geltende Internetverbot ungeeignet sei.

Autorin: Isabelle Haaf

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