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GRUNDLOSE SPERRUNG VON TWITTERACCOUNT UNZULÄSSIG
Twitter darf den Account von Nutzern nicht sperren, wenn diese rechtmäßige Äußerungen veröffentlichen – dies entschied das LG Dresden in seinem Urteil vom 12. November 2019, Az.: 1a O 1056/19 EV. Sachverhalt Geklagt hatte ein Mann, der als Kandidat bei der sächsischen Landtagswahl angetreten war, gegen die Sperrung seines Accounts...
INSTAGRAM-INFLUENCER MÜSSEN VERLINKUNGEN ALS WERBUNG KENNZEICHNEN
Influencer müssen, wenn sie im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich in Verbindung mit Produkten und Verlinkungen zu den Herstellerseiten verbreiten, diese Beiträge als Werbung kennzeichnen – dies entschied das OLG Frankfurt a.M. in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2019, Az.: Az. 6 W 68/19. Sachverhalt Antragsgegnerin...